Vereinsmitgliedschaft

Wenn Sie unsere Arbeit ideell unterstützen möchten, können Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein beantragen. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan und trifft sich einmal jährlich zu ordentlichen Mitgliederversammlungen.

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Wahl und Abberufung des Vorstandes
  2. Wahl der Kassenprüfer
  3. Entgegennahme des Berichts des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen
  4. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen
  5. Feststellung des Jahresabschlusses
  6. Genehmigung des Haushaltsplanes
  7. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereines. Anträge die eine Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen dem Einladungsschreiben im Wortlaut beigefügt werden. Ergeben sich solche Anträge erst während des Verlaufs einer Mitgliederversammlung, so kann über sie erst auf der nächsten Mitgliederversammlung abgestimmt werden. Beschlüsse über solche Anträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der Erschienenen (§ 33 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt unberührt).
  9. Bestätigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  10. Aufstellung von Richtlinien für die Arbeit des Vorstands.
  11. Beschlussfassung über die Aufnahme und Nichtaufnahme von Mitgliedern
  12. Beschlussfassung darüber, wem eine Ehrenmitgliedschaft angetragen wird
  13. Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder der AIDS-Hilfe Oberhausen e.V. beträgt mindestens 30 € jährlich (ermäßigt 15 €).

Die Satzung der AIDS-Hilfe Oberhausen e.V. zum Herunterladen: satzung.pdf



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